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   BGH, 15.02.2017 - IV ZR 280/15   

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https://dejure.org/2017,10213
BGH, 15.02.2017 - IV ZR 280/15 (https://dejure.org/2017,10213)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15 (https://dejure.org/2017,10213)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - IV ZR 280/15 (https://dejure.org/2017,10213)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 2 S 1 VVG, § 174 Abs 2 VVG, § 175 VVG, § 242 BGB
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Wirksamkeit individueller Vereinbarungen über die Leistungspflicht

  • IWW

    § 552a ZPO, § 174 Abs. 2 VVG, § 173 Abs. 2 VVG, § 552a Satz 1 ZPO, § 175 VVG, § 173 VVG, § 173 Abs. 2 Satz 1 VVG, § 554 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fortzahlungbegehren einer Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der Dauer einer vereinbarten Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Einvernehmliche Regelung der Leistungspflicht im Rahmen der Schranken des allgemeinen Zivilrechts; Sachliche oder zeitliche ...

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Wirksamkeit individueller Vereinbarungen über die Leistungspflicht

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 173
    Treuwidrige Berufung des Versicherers auf Vereinbarung über die Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortzahlungbegehren einer Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der Dauer einer vereinbarten Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Einvernehmliche Regelung der Leistungspflicht im Rahmen der Schranken des allgemeinen Zivilrechts; Sachliche oder zeitliche ...

  • rechtsportal.de

    Fortzahlungbegehren einer Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der Dauer einer vereinbarten Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Einvernehmliche Regelung der Leistungspflicht im Rahmen der Schranken des allgemeinen Zivilrechts; Sachliche oder zeitliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Wirksamkeit individueller Vereinbarungen über die Leistungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    * Klausel über Befristung der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit auf zwölf Monate ist treuwidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Treuwidrige Vereinbarung einer für den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachteiligen Regelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sofortige Prüfungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Treuwidrige Vertragsänderungsvereinbarung zum eingetretenen Versicherungsfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit - Viele Vergleichsangebote sind verbraucherunfreundlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Kulanzangebot des Versicherers bei feststehender Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kulanzangebot des Versicherers bei bekannter Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Treuwidrigkeit eines befristeten Anerkenntnisses des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 739
  • VersR 2017, 868
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - IV ZR 280/15
    Wann einem Versicherer eine treuwidrige Ausnutzung seiner überlegenen Verhandlungsposition vorgeworfen werden kann, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab (Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03, VersR 2007, 633 Rn. 13; vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1 b).

    Sie erfordern vor ihrem Abschluss klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verändert oder eingeschränkt wird (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 aaO Rn. 14).

  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - IV ZR 280/15
    Wann einem Versicherer eine treuwidrige Ausnutzung seiner überlegenen Verhandlungsposition vorgeworfen werden kann, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab (Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03, VersR 2007, 633 Rn. 13; vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1 b).
  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 235/18

    Vorliegen eines sachlichen Grundes sowie einer Begründung der Befristung durch

    Hiernach ist ein Berufsunfähigkeitsversicherer wegen der speziellen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung und ihrer häufig existentiellen Bedeutung für den Versicherungsnehmer nach Treu und Glauben in besonderer Weise gehalten, seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen; ein lauteres und vertrauensvolles Zusammenwirken der Vertragspartner, das auf Ergebnisse abzielt, die den Tatsachen und der Rechtslage entsprechen, ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868 Rn. 16; Senatsurteile vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1 b [juris Rn. 28]; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284 unter B III 2 [juris Rn. 43]).
  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des

    Dieser Vertrauenstatbestand ist von besonderem Gewicht, weil der Unfallversicherer - insofern ähnlich wie der Berufsunfähigkeitsversicherer hinsichtlich der von ihm versprochenen Versicherungsleistung (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868 Rn. 16 m.w.N.) - regelmäßig über überlegene Sach- und Rechtskunde im Hinblick auf die spezielle Ausgestaltung der Invaliditätsleistung durch die Versicherungsbedingungen mit der Unterscheidung zwischen der Erst- und der Neubemessung des Grades der Invalidität und dem Erfordernis der Einhaltung bestimmter Fristen (vgl. zu letzterem BT-Drucks. 16/3945 S. 109 li. Sp.) sowie die Möglichkeit ihrer Rückforderung verfügt.
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Der Versicherer handelt aber objektiv treuwidrig, wenn er bei naheliegender Berufsunfähigkeit die ernsthafte Prüfung seiner Leistungspflicht durch das Angebot einer Kulanzleistung hinausschiebt und es dabei unterlässt, den Versicherungsnehmer durch klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise darüber zu informieren, wie die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers durch den Abschluss der Individualvereinbarung geändert oder eingeschränkt wird (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 19).

    Der Einstufung der Vereinbarung als treuwidrig steht es im Übrigen nicht entgegen, dass mit vergleichbaren Rechtsfolgen ein befristetes Anerkenntnis hätte erklärt werden können (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 22).

    Auf eine in diesem Sinne treuwidrige Vereinbarung kann sich der Versicherer nicht zu seinen Gunsten berufen, soweit es den für die Feststellung der Berufsunfähigkeit maßgeblichen Zeitpunkt betrifft (BGH, Urteil vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 18; BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 46/06, VersR 2007, 777, Rn. 22).

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit der Mitteilung über eine

    Vor ihrem Abschluss erfordern sie klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verändert oder eingeschränkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15 - VersR 2017, 868; Senat, Urteil vom 18.11.2015 - 5 U 84/13 - zfs 2017, 459, m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer muss umfassend und transparent über die Sach- und Rechtslage aufgeklärt werden einschließlich der mit der Vereinbarung verbundenen Nachteile insbesondere in Folge der Verschiebung des Zeitpunktes der Erstprüfung mit ihren beweisrechtlichen Konsequenzen sowie den damit möglicherweise eintretenden Verlust des dreimonatigen Nachleistungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15 - VersR 2017, 868; KG, Urteil vom 30.06.2017 - 6 U 33/15 - juris: Aufklärung auch über in Betracht kommende Alternativen).

  • OLG Hamm, 06.12.2023 - 20 U 369/22

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der Abgabe eines

    Es ist anerkannt, dass ein Versicherer in der Regel objektiv treuwidrig handelt, wenn er bei naheliegender Berufsunfähigkeit die ernsthafte Prüfung seiner Leistungspflicht durch das Angebot einer befristeten Kulanzleistung hinausschiebt und so das nach Sachlage gebotene Anerkenntnis unterläuft (vgl. hierzu etwa Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.02.2017, IV ZR 280/15; Langheid/Rixecker-Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 173 Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 29.11.2017 - 11 O 52/17
    Die vom Kläger hierzu zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 29.4.2015 - 5 U 67/14 - und des BGH vom 15.2.2017 - IV ZR 280/15 -, vorgelegt als Anlage K 9, sind auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht übertragbar, weil der Versicherer in dem diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Fall kein - nach dem Gesetz und dem Vertrag zulässiges - befristetes Anerkenntnis ausgesprochen hat, sondern die Parteien eine Vergleichsvereinbarung getroffen hatten, in der sich der Versicherer bereit erklärte, für einen Zeitraum von elf Monaten Leistungen zu erbringen.

    Diese Vorgehensweise ist mit der gewählten Vereinbarung hinsichtlich der Erkennbarkeit von Rechtsnachteilen nicht vergleichbar."(BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - IV ZR 280/15 -, Rn. 22, juris).

Redaktioneller Hinweis

  • Revision zurückgenommen.

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